Frühförderung
Die Sonderpädagogische Frühberatungsstelle bietet Angebote für Eltern/ Familien sowie für weitere Bezugspersonen, wenn sich in der Entwicklung eines Kindes Besonderheiten oder Auffälligkeiten zeigen.
Die Angebote richten sich an Kinder vom Säuglingsalter bis zum Schuleintritt.
Die Beratungen und Fördermaßnahmen erfolgen nur auf Wunsch und mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten und sind kostenfrei.
- Hausfrühförderung und -beratung
- Förderung und Beratung in den Räumen der Frühberatungsstelle
- Förderung und Beratung in Kindertageseinrichtungen (Teilnahme an Runden Tischen und Entwicklungsgesprächen)
- Spielgruppen als Sonderpädagogische Ergänzung zum allgemeinen Kindergarten (Mittwoch und Freitag)
- Psychomotorikgruppe
- Eltern-Kind-Nachmittage
- Erfassen des allgemeinen Entwicklungsstandes des Kindes als Grundlage für seine individuelle Förderung
- Beratung und Begleitung in Alltagssituationen
- Beratung und Förderung im Kindergartenalltag
- Unterstützung bei der Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung
- Beratung der ErzieherInnen und Eingliederungshilfen
- Kooperation mit anderen Fachleuten (Bsp.: Therapeuten, Ärzte, IFF) und Herstellung von Kontakten zu anderen Stellen
Ein wesentliches Ziel ist es, einen guten Rahmen für die Entwicklung des Kindes in der häuslichen Umgebung oder in der Kindertageseinrichtung zu schaffen.
Gemeinsam werden Möglichkeiten und Lösungen gefunden, um Alltagssituationen so zu gestalten, dass diese für die Entwicklung des Kindes sinnvoll und förderlich sind. Im Vordergrund dabei stehen die Fähigkeiten und Interessen des Kindes.
- Das Personal der Sonderpädagogischen Frühberatungsstelle setzt sich aus abgeordnetem Lehrpersonal des Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum für Geistige Entwicklung der Karl-Georg Haldenwang-Schule zusammen
- Die Frühberatungsstelle arbeitet unabhängig vom Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum der Karl-Georg Haldenwang-Schule, an das sie organisatorisch angegliedert ist
- Das Personal der Frühberatungsstelle ist an die Schweigepflicht gebunden